Die
EU-Kommission hat gegen die Telekom AG eine Geldbuße in Höhe von 12,6 Millionen
Euro verhängt. Grund dafür, so teilte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti mit,
seien zu hohe Mietpreise für Mitbewerber im Ortsnetz. Dadurch werde der
Wettbewerb behindert. Zugleich wurde die Telekom aufgefordert, binnen zwei
Monaten die Vorleistungspreise für zur Verfügung gestellte Leitungen und
Anschlüsse deutlich zu senken.
Ursprünglich hatte die Deutsche Telekom AG
von ihrer Konkurrenz sogar Mietgebühren kassieren wollen, die höher als die
Tarife ihrer Endkunden lagen. Diese Gebühren aber waren von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
unterbunden worden. Statt dessen wurden lediglich begrenzte Aufschläge zu den
ohnehin geltenden Interconnection-Gebühren in Höhe von 0,4
Cent zunächst bis zum 30. November 2003 genehmigt.
Am 1. Mai sank außerdem der monatliche Mietpreis für
die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die so genannte letzte Meile, von 12,48
Euro um weitere 5,45 Prozent auf 11,80 Euro und damit auf einen Betrag, der
niedriger als die Telekom-Grundgebühr liegt. Die Telekom AG hatte ursprünglich
einen Preis von 17,40 EUR beantragt. Dass Monti nicht etwa die
Regulierungsstelle, sondern die Telekom mit einer Geldbuße versah, sorgt bei
Experten für Verwunderung. Möglich wäre, dass die Telekom den Fall deshalb vor
dem Europäischen Gerichtshof klären lässt.
Ü
Wettbewerber begrüßen EU-Bußgeld
Auslöser für Montis Kartellbuße waren zahlreiche
Beschwerden von Wettbewerbern der Telekom AG in Deutschland. Der zu Vodafone
gehörende Festnetzanbieter Arcor und die
Arbeitsgemeinschaft regionaler Telefongesellschaften Regionet hatten beklagt, dass die Telekom
trotz Liberalisierung des Marktes das Ortsnetzgeschäft mit 95 Prozent
Marktanteil nach wie vor dominiere. Vor etwa einem Jahr hatte daraufhin die
EU-Kommission ein Kartellverfahren gegen die Telekom eröffnet.
Tatsächlich gelten die
Call-by-Call-Gebühren von einigen Anbietern (Tele 2, 01051) in der Branchen
derzeit als nicht kostendeckend. Für das Unterbieten von Telekomtarifen im
Ortsnetz bleiben nur geringe Margen. Die Differenz zwischen dem
Endkundenanschlusspreis und dem Preis, den die Telekom von Konkurrenten für die
Anmietung von eigenen Leitungen verlange, sei zu gering, folgte die
EU-Kommission nun den Argumenten der Kläger. „Die Untersuchung der Kommission
hat ergeben, dass die Deutsche Telekom zwischen 1998 und 2001 Wettbewerbern
mehr Kosten in Rechnung gestellt hat als den Direktkunden“, fügte Kommissar
Mario Monti kritisch hinzu. Schließlich müsse der doppelte Kupferdraht zwischen
den örtlichen Verteilern
und den Endgeräten der Kunden allen gehören und sich ohne
Diskriminierung nutzen lassen.
Ü
Streit um Teilnehmeranschluss geht weiter
Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsunternehmen (BREKO) bezeichnete die Entscheidung der EU-Kommission als „in der Sache richtig, wenn auch spät und zu milde“. BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann forderte per Pressemitteilung: „Dies ist eine direkte Handlungsaufforderung an die Regulierungsbehörde, den Vorleistungspreis für die Teilnehmeranschlussleitung deutlich zu senken“.
Die von der EU kritisierte zu geringe Differenz zwischen der Grundgebühr für analoge Anschlüsse (11,83 Euro) und dem Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung (11,80 Euro) ließe sich für die Telekom allerdings auch anders vergrößern: durch die Erhöhung der Grundgebühr für ihre Telekom-Kunden mit analogem Anschluss – ein entsprechender Antrag liegt der Regulierungsstelle bereits vor...
Ü Siehe auch Artikel Call-by-Call
auch in Ortsnetzen.