Gesetz gegen Dialer-Missbrauch in Kraft
Strengere Spielregeln für Anbieter der
Rufnummern für Mehrwertdienste
Von Dr. Matthias Kurp, 18.08.2003
Seit dem 15.
August gilt das neue „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von
0190er/900er-Rufnummern“. Damit sollen so genannte Dialer-Programme einer
strengeren Kontrolle unterzogen werden. Diese Internet-Tools hatten sich in der
Vergangenheit immer wieder unbemerkt beim normalen Surfen auf den Festplatten
der Anwender installiert und schließlich teure Datenverbindungen initialisiert.
Damit soll es nun vorbei sein.
Bereits am 5. Juni hatte der Bundestag das neue Gesetz verabschiedet, das die Verbraucher durch Änderungen des Telekommunikationsgesetzes vor den Tricks unseriöser Anbieter so genannter „Mehrwertdienste-Rufnummern“ schützen soll (4 ausführlicher Artikel). Nachdem auch der Bundesrat zugestimmt hatte, konnte sich die Bonner Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) Gedanken über die Umsetzung machen. Dieser Prozess ist inzwischen abgeschlossen. Ab sofort muss sich jeder Anbieter von 0190er- oder 0900er Mehrwertdiensten bei der RegTP registrieren lassen. Für nicht registrierter Dialer entfällt jeglicher Entgeltanspruch. Kunden müssen Dienstleistungen solcher Anbieter, die nach dem 15. August bewusst oder unbewusst in Anspruch genommen wurden, folglich nicht mehr bezahlen.
Ü
RegTP verspricht mehr Verbraucherschutz
Ob sich einzelner Dialer-Betreiber bei der RegTP ordnungsgemäß angemeldet haben, kann online in einer Übersicht der Behörde nachgesehen werden. Dort finden sich ab sofort auch die Namen und Adressen der Anbieter aller Mehrwertdienste. Auskünfte über 0190er-Nummern können mit einem Formblatt bei der RegTP abgerufen werden, das online zu erhalten ist und binnen zehn Tagen zu einer Antwort führen soll. Informationen über die Betreiber von 0900er-Nummern, die bis Ende 2005 die 0190er-Nummern komplett ersetzen sollen, können per Datenbank im Internet recherchiert werden. Ende des Jahres erhalten alle Dialer-Programme eine einheitliche Nummern-Kategorie und dürfen nur noch über die Anfangsziffern 09009 angewählt werden.
Wer meint, einem unseriösen Anbieter ins Netz gegangen zu sein, sollte sich künftig direkt bei der RegTP melden. Dialer-Programme müssen jetzt nämlich direkt als solche erkennbar sein und dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich nach einer Eingabeaufforderung zustimmt. Eine Auslösen, das – wie in der Vergangenheit meist üblich – automatisch durch das An- oder Abklicken einzelner Menüfenster aktiviert wurde, ist nach den neuen Bestimmungen ausdrücklich verboten. Außerdem dürfen Dialer bestehende Sicherheitseinstellungen auf den PCs nicht mehr unterlaufen oder verändern.
Ü PIN-Sicherungscode für teure Dienste
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Freiwilligen Selbstkontrolle
der Telefonmehrwertdienste in Deutschland etwa 2,2 Milliarden Euro mit
Mehrwert-Telefonnummern verdient. Wie vom Bundestag und Bundesrat festgelegt
darf eine einzelne 0190er- oder 0900-Verbindung nun den Tarif von 2 Euro pro
Minute oder pauschal 30 Euro (Blocktarif) nicht mehr überschreiten, falls die
RegTP nicht zuvor anderen Preisen zugestimmt hat. Auch in solchen Fällen aber
greift ein zusätzlicher Schutz für den User: „Kernpunkt ist, dass der Anrufer
sich bei jeder Überschreitung der Zeit- oder Preisgrenzen durch die Eingabe
einer vierstelligen Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) legitimieren
muss“, erklärte Matthias Kurth, Chef der RegTP in einer Presseerklärung. Diese
PIN kann jeder Nutzer bei demjenigen, der den Dienst anbietet, schriftlich
beantragen. Die PIN ist an die Rufnummer des Anschlussinhabers gekoppelt und
wird nach dreimaliger Falscheingabe automatisch gesperrt. Im Zweifelsfall muss
demnächst der Anbieter nachweisen, dass sich ein Kunde für einzelne Dienste
zuvor per PIN legitimiert hat.
Ü
Risiken bleiben auch mit neuem Gesetz
Auch nach der Gesetzesänderung
haben die Anbieter von Mobilfunk-Mehrwertdiensten allerdings wegen der komplexeren
technischen Umsetzung der neuen Regelung noch ein ganzes Jahr Zeit, um die
neuen Regelungen in die Praxis umzusetzen. Ungelöst bleibt auch das Problem der
0137er-Nummern: Die eigentlich nur für kostenpflichtige
Fernsehabstimmungen vom Handy oder Festnetz reservierten Nummern tauchen immer
häufiger im Display von Mobiltelefonen auf. Die Opfer erhalten dabei den
Hinweis „Anruf in Abwesenheit“. Wer anschließend die Rückruftaste bedient, wird
meist viel Geld los...
Ü Wichtiger Verbraucherfragen
klärt die RegTP auf Ihrer Homepage und bietet eine gedruckte Broschüre als PDF-Datei
im Internet.
Ü Tipps für den Schutz vor Dialern
finden Sie unter dialerschutz.de oder
dialerhilfe.de!
Ü Als Software gegen
Internet-Dialer empfehlen sich die Programme YAW, CapiDog,
SmartSurfer
oder ConnectionWatch.