Großhandels-Flatrate vorerst gestoppt
Oberverwaltungsgericht Münster kassiert
RegTP-Entscheidung
Von Dr. Matthias Kurp, 21.03.2001
Die
Telekom AG muss ihren Konkurrenten vorläufig doch keine Großhandels-Flatrate
anbieten. Das hat jetzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in
Münster entschieden.
Mit dem Urteil
(Aktenzeichen: OVG NRW 13 B 158/01) wird vorerst eine entsprechende Anordnung
der Regulierungsstelle für Post
und Telekommunikation (RegTP) gestoppt. Deren ehemaliger Präsident
Klaus-Dieter Scheurle hatte am 16. November vergangenen Jahres angeordnet, die
Telekom müsse anderen Internet-Serviceprovidern spätestens mit Wirkung zum 1.
Februar 2001 spezielle Mengenrabatte einräumen. Die Dritte Beschlusskammer der
RegTP wollte damit vermeiden, dass T-Online als Telekom-Tochterunternehmen
Leitungskapazitäten günstiger von der Telekom erhielt als die Konkurrenz.
Nachdem T-Online aber das
Endkunden-Flatrate-Angebot in Höhe von 49 Mark pro Monat zum 1. März vom Markt
genommen hatte, sah das Münsteraner Oberverwaltungsgericht nun keinen Anlass mehr für die von
der RegTP befürchteten Wettbewerbsnachteile. Damit, so hieß es, bestehe kein
Grund mehr, die Anordnung der Regulierungsbehörde sofort zu vollziehen.
Ü
Eilentscheidung noch kein endgültiger Beschluss
Die Telekom
AG hatte gegen den ursprünglich sofort vollziehbaren Beschluss der
Regulierungsbehörde zunächst beim Kölner Verwaltungsgericht geklagt und per
Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung der Klage angestrebt, die zunächst
abgelehnt worden war. Nach dem neuen Urteil aus Münster aber ist diese
aufschiebende Wirkung nun erreicht. Eine endgültige Entscheidung muss
allerdings weiterhin das Verwaltungsgericht Köln treffen, das über den
Zeitpunkt eines Urteils noch keine Angaben machte.
Der Online-Dienst AOL, der weiterhin eine monatliche Flatrate zum Preis von
78 Mark anbietet, wertete die Entscheidung aus Münster als "herben
Rückschlag" und appellierte an die Telekom, "ihre Blockade-Haltung
aufzugeben und den Weg für Deutschlands Flatrate-Zukunft frei zu machen".
Vergleiche auch Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes.