Rundfunkgebühren-Erhöhung ab 2001
Ministerpräsidenten novellieren
Rundfunkstaatsvertrag
Von Dr. Matthias Kurp, 16.06.2000
Die
Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Erhöhung der
Rundfunkgebühren um 3,33 Mark geeinigt.
Die monatlichen
Rundfunkgebühren werden ab 1. Januar 2001 bis Ende 2004 um 3,33 Mark auf 31,58
Mark erhöht. Das haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf ihrer
Tagung am 15. Juni in Berlin beschlossen. Im Gegenzug müssen die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und DeutschlandRadio)
während der nächsten Gebührenperiode ohne zusätzliche Kreditaufnahme auskommen.
Die Landesmedienanstalten, die den privatwirtschaftlichen Rundfunk
beaufsichtigen und mit 2 Prozent der Rundfunkgebühren finanziert werden, sollen
ab 2005 nicht mehr automatisch an jeder Gebührenerhöhung teilhaben. Die
Rundfunkgebühren-Erhöhung ist Teil des 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Er
muss nun noch von allen 16 Landesparlamenten verabschiedet werden, um zum 1.
Januar 2001 in Kraft treten zu können.
Die ARD hat die rundfunkpolitischen
Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin als „konstruktiven
Kompromiss“ bewertet, der für die nächsten vier Jahre Planungssicherheit
verschaffe. Der ARD-Vorsitzende Peter Voß erklärte, die Anpassung der
Rundfunkgebühr bleibe zwar in ihrem Umfang hinter den Bedarfsmeldungen der ARD
zurück, doch müssten sich die Anstalten „nach der Decke strecken und versuchen,
mit diesen Mitteln trotz erheblich gestiegener Mittel auszukommen“. Positiv
sei, dass die Ministerpräsidenten die Mischfinanzierung der
öffentlich-rechtlichen Sender nicht angetastet hätten und ARD und ZDF weiter in
beschränktem Maße Werbung und Sponsoring betreiben dürften. Voß: „Dies sichert
unsere Unabhängigkeit, dient der Wirtschaft und entlastet die Gebührenzahler.“
Ü
Computer vorerst von Rundfunkgebühr ausgenommen
Bis Ende
2004 bleiben, so der verabschiedete Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag, Computer
mit Internetzugang auch weiterhin von Rundfunkgebühren ausgeschlossen. Die vor
allem vom ZDF ersehnte Werbung
im Teletext (Videotext) und bei den Online-Angeboten von ARD und ZDF im
Internet wurde von den Ministerpräsidenten hingegen - wie erwartet - nicht
erlaubt.
Deutlich
lockerer werden in Zukunft die Werbebeschränkungen für lokale und regionale
privatwirtschaftliche TV-Programmanbieter. Dennoch erklärte der Verband Privater Rundfunk und
Telekommunikation (VPRT) in einer Presseerklärung, der 5.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei „ein getreues Spiegelbild der
medienpolitischen Schieflage im dualen System zu Lasten der Privaten“.
Zuletzt waren
die Rundfunkgebühren zum 1. Januar 1997 von 23,80 Mark auf 29,25 Mark erhöht
worden, wobei 18,80 Mark auf das Fernsehen entfallen und knapp 0,70 Mark auf
das DeutschlandRadio. Von
der Fernsehgebühr gehen zurzeit knapp 64% an die ARD, 36% an das ZDF. Arte erhält von ARD und ZDF
jährlich 210 Mio. Mark.