Rundfunkgebühren-Erhöhung ab 2001

Ministerpräsidenten novellieren Rundfunkstaatsvertrag

 

 

Von Dr. Matthias Kurp, 16.06.2000

 
 

 

 

 

 

 

 


Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 3,33 Mark geeinigt.

 

Die monatlichen Rundfunkgebühren werden ab 1. Januar 2001 bis Ende 2004 um 3,33 Mark auf 31,58 Mark erhöht. Das haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf ihrer Tagung am 15. Juni in Berlin beschlossen. Im Gegenzug müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF und DeutschlandRadio) während der nächsten Gebührenperiode ohne zusätzliche Kreditaufnahme auskommen. Die Landesmedienanstalten, die den privatwirtschaftlichen Rundfunk beaufsichtigen und mit 2 Prozent der Rundfunkgebühren finanziert werden, sollen ab 2005 nicht mehr automatisch an jeder Gebührenerhöhung teilhaben. Die Rundfunkgebühren-Erhöhung ist Teil des 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Er muss nun noch von allen 16 Landesparlamenten verabschiedet werden, um zum 1. Januar 2001 in Kraft treten zu können.


Die ARD hat die rundfunkpolitischen Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin als „konstruktiven Kompromiss“ bewertet, der für die nächsten vier Jahre Planungssicherheit verschaffe. Der ARD-Vorsitzende Peter Voß erklärte, die Anpassung der Rundfunkgebühr bleibe zwar in ihrem Umfang hinter den Bedarfsmeldungen der ARD zurück, doch müssten sich die Anstalten „nach der Decke strecken und versuchen, mit diesen Mitteln trotz erheblich gestiegener Mittel auszukommen“. Positiv sei, dass die Ministerpräsidenten die Mischfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nicht angetastet hätten und ARD und ZDF weiter in beschränktem Maße Werbung und Sponsoring betreiben dürften. Voß: „Dies sichert unsere Unabhängigkeit, dient der Wirtschaft und entlastet die Gebührenzahler.“

Ü Computer vorerst von Rundfunkgebühr ausgenommen

Bis Ende 2004 bleiben, so der verabschiedete Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag, Computer mit Internetzugang auch weiterhin von Rundfunkgebühren ausgeschlossen. Die vor allem vom ZDF ersehnte Werbung im Teletext (Videotext) und bei den Online-Angeboten von ARD und ZDF im Internet wurde von den Ministerpräsidenten hingegen - wie erwartet - nicht erlaubt.
Deutlich lockerer werden in Zukunft die Werbebeschränkungen für lokale und regionale privatwirtschaftliche TV-Programmanbieter. Dennoch erklärte der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) in einer Presseerklärung, der 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei „ein getreues Spiegelbild der medienpolitischen Schieflage im dualen System zu Lasten der Privaten“.


Zuletzt waren die Rundfunkgebühren zum 1. Januar 1997 von 23,80 Mark auf 29,25 Mark erhöht worden, wobei 18,80 Mark auf das Fernsehen entfallen und knapp 0,70 Mark auf das DeutschlandRadio. Von der Fernsehgebühr gehen zurzeit knapp 64% an die ARD, 36% an das ZDF. Arte erhält von ARD und ZDF jährlich 210 Mio. Mark.