Neues Urheberrecht soll Raubkopien verhindern
Musikindustrie setzt vorerst auf Aufklärung: freundliche
E-Mails statt Klagewelle
Von Dr. Matthias Kurp, 20.09.2003
Seit einer
Woche gilt das neue Gesetz zur Regelung des Urheberechts in der Informationsgesellschaft.
Doch viele, die es betrifft, ahnen noch immer nichts davon: die Nutzer von
Musik-Tauschbörsen im Internet und die Anwender von CD-Kopierprogrammen. Die
Industrie will mit dem neuen Gesetz verhindern, dass auch weiterhin allein in
Deutschland pro Minute durchschnittlich 1200 Musikdateien (illegal) aus dem
Netz geladen werden.
Die Bundesregierung hat mit der Neuregelung des deutschen Urheberrechtsgesetzes die EU Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Das Gesetz zur Regelung des Urheberechts in der Informationsgesellschaft verbietet seit dem 13. September das Anbieten und Herunterladen gesetzlich geschützter Musikstücke via Internet ebenso wie das Vervielfältigen kopiergeschützter CDs (§ 95a). Wer dennoch solche CDs – selbst zu privaten Zwecken – kopiert, riskiert eine Schadenersatzklage.
Fachzeitschriften, die weiterhin Tricks zur Umgehung des Kopierschutzes geben, droht eine Anzeige, und das Programm Clone CD wurde in Deutschland bereits vom Markt genommen. Zu den Software-Angeboten mit inzwischen verbotenen Mechanismen zum Knacken des Kopierschutzes gehören außerdem folgende Software-Produkte: Alcohol 120%, Davideo 3, DVD Copy Suite, DVD Ripper Kit, Movie Jack 3 und Smart Ripper. Weil die Plattenlabels dem Austausch ihrer Musikstücke in der Regel nicht zugestimmt haben, machen sich auch all jene strafbar, die Musikdateien über Tauschbörsen beziehen.
Ü
In Deutschland vorerst keine Klagen
Während in den USA bereits etwa 260 Privatpersonen wegen des Anfertigens von Raubkopien verklagt wurden, will der deutsche Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft zunächst einmal eine weiche Linie verfolgen. Seit ein paar Tagen erhalten Online-Nutzer, die mit besonders großen Angeboten bei den Internet-Tauschbörsen präsent sind, eine schriftliche Mahnung per E-Mail. Dabei können die Verfasser der virtuellen Verwarnung ausgerechnet die Mail-Funktiion der Napster-Nachfolger nutzen, die eigentlich von Tauschbörsen zur Kommunikation ihrer Mitglieder untereinander eingerichtet worden waren.
Sollte die Aufklärungskampagne des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft nicht fruchten, behält sich der Verband eine regelrechte Klagewelle vor. Alle Nutzer von Tauschbörsen aber dürften sich kaum erwischen lassen. Nach Angaben des Verbandes tauschen in Deutschland 6,4 Millionen Surfer pro Minute 1200 Titel über die meist illegalen Börsen mit Programmen wie Gnutella oder Kazaa. Seit die Tonträger-Industrie in den USA zur Abschreckung erste Gerichtsverfahren angestrebt hat, ging dort die Zahl der Online-Tauscher um etwa ein Drittel zurück.
Ü
Einige private Nutzungsformen bleiben erlaubt
Spätestens ab 1.
November müssen die CD-Firmen kopiergeschützte Produkte deutlich kennzeichnen.
Solche Tonträger dürfen dann nur noch analog – zum Beispiel auf eine Cassette –
kopiert werden. Früher war eine Brenner-Kopie zu privaten Zwecken hingegen
erlaubt. CDs und DVDs ohne
Kopierschutz dürfen gemäß § 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu privaten
Zwecken auch weiterhin kopiert werden. Solche Kopien dürfen auch an Freunde und
Verwandte verschenkt werden. Ebenso dürfen geliehene CDs ohne Kopierschutz
gebrannt werden. Nicht verboten ist es außerdem, einzelne Musikstücke von unterschiedlichen
CDs zu einem neuen Zusammenschnitt zu kombinieren. Erlaubt bleiben auch
digitale Aufnahmen von Musik im Hörfunk oder das Übertragen von Musikdateien
vom CD-Spieler auf einen MP3-Player. Das Recht auf eine private
Sicherheitskopie bei Computer-Software bleibt ebenfalls bestehen.
Ü Siehe auch Artikel 1 Neue
Online-Plattform für Musik-Downloads.