Großhandels-Flatrate vorerst gestoppt

Oberverwaltungsgericht Münster kassiert RegTP-Entscheidung

 

 

Von Dr. Matthias Kurp, 21.03.2001

 
 

 

 

 

 

 

 


Die Telekom AG muss ihren Konkurrenten vorläufig doch keine Großhandels-Flatrate anbieten. Das hat jetzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.

 

Mit dem Urteil (Aktenzeichen: OVG NRW 13 B 158/01) wird vorerst eine entsprechende Anordnung der Regulierungsstelle für Post und Telekommunikation (RegTP) gestoppt. Deren ehemaliger Präsident Klaus-Dieter Scheurle hatte am 16. November vergangenen Jahres angeordnet, die Telekom müsse anderen Internet-Serviceprovidern spätestens mit Wirkung zum 1. Februar 2001 spezielle Mengenrabatte einräumen. Die Dritte Beschlusskammer der RegTP wollte damit vermeiden, dass T-Online als Telekom-Tochterunternehmen Leitungskapazitäten günstiger von der Telekom erhielt als die Konkurrenz. Nachdem T-Online aber das Endkunden-Flatrate-Angebot in Höhe von 49 Mark pro Monat zum 1. März vom Markt genommen hatte, sah das Münsteraner Oberverwaltungsgericht nun keinen Anlass mehr für die von der RegTP befürchteten Wettbewerbsnachteile. Damit, so hieß es, bestehe kein Grund mehr, die Anordnung der Regulierungsbehörde sofort zu vollziehen.

Ü Eilentscheidung noch kein endgültiger Beschluss

Die Telekom AG hatte gegen den ursprünglich sofort vollziehbaren Beschluss der Regulierungsbehörde zunächst beim Kölner Verwaltungsgericht geklagt und per Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung der Klage angestrebt, die zunächst abgelehnt worden war. Nach dem neuen Urteil aus Münster aber ist diese aufschiebende Wirkung nun erreicht. Eine endgültige Entscheidung muss allerdings weiterhin das Verwaltungsgericht Köln treffen, das über den Zeitpunkt eines Urteils noch keine Angaben machte.

Der Online-Dienst AOL, der weiterhin eine monatliche Flatrate zum Preis von 78 Mark anbietet, wertete die Entscheidung aus Münster als "herben Rückschlag" und appellierte an die Telekom, "ihre Blockade-Haltung aufzugeben und den Weg für Deutschlands Flatrate-Zukunft frei zu machen".

Vergleiche auch Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes.