Im Ringen um die Rundunkgebühren hat die Rundfunkkommission der Länder eine Erhöhung um 86 Cent vorgeschlagen. Ab 1. April 2005 müssten demnach statt bislang 16,15 Euro monatlich 17,01 Euro für den Empfang von Hörfunk und Fernsehen bezahlt werden. Voraussetzung ist eine Zustimmung aller Landesparlamente.

In Berlin verhandelte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), am 20. September zwei Stunden lang mit den Regierungschefs von Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Anwesend waren auch der ARD-Vorsitzende Jobst Plog und dZDF-Intendant Markus Schächter. Am Ende verständigte sich die Runde mit der Gebührenerhöhung um 86 Cent für den Zeitraum von April 2005 bis 2008 auf einen Kompromiss. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) hatte die ursprünglich von ARD und ZDF gewünschte Erhöhung von monatlich etwa zwei Euro deutlich gesenkt und im Januar eine Anhebung um monatlich 1,09 Euro vorgeschlagen (4 Artikel KEF will Gebühr um 1,09 Euro erhöhen). Dies stieß jedoch sowohl beim nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD) als auch bei seinem bayerischen Kollegen Edmund Stoiber (CSU) und dem sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbrad (CDU) auf Kritik. Die jetzt erzielte Gebühren-Vereinbarung soll am 8. Oktober bei der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz verabschiedet und anschließend von allen Landtagen beschlossen werden.

Ü KEF-Vorschlag um 23 Cent reduziert

Zurzeit erhalten die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter etwa 6,5 Milliarden Euro Gebühren pro Jahr. Die Troika der Ministerpräsidenten hatte die vorgeschlagene Erhöhung auf monatlich 17,24 Euro angesichts der aktuellen Wirtschaftslage für unzeitgemäß und sozial unverträglich erklärt. Nach mehr als einem Jahr Streit stellt die nun verabredete Kürzung des KEF-Vorschlages um 23 Cent pro Monat eine Lösung dar, bei der alle Beteiligten das Gesicht wahren können. Im Vergleich zum KEF-Vorschlag nehmen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit dieser Erhöhung jährlich etwa 120 Millionen Euro weniger ein.

Einem sozial begründeten und wirksamen Schutz der privaten Haushalte vor zu hohen finanziellen Belastungen aber wird die Vereinbarung der Ministerpräsidenten kaum gerecht. Vielmehr gleicht der Kompromiss einem Musterbeispiel symbolischer Politik. Edmund Stoiber sprach nach der Berliner Einigung im Kreis der sechs Ministerpräsidenten von einer „Notbremsung“. Dabei werden von ARD und ZDF weitere Einsparungen verlangt: So soll die ARD 255 und das ZDF 300 Stellen abbauen. Die Zahl der öffentlich-rechtlichen Programme darf außerdem nicht erhöht, das Online-Budget soll auf 0,75 Prozent der Gesamtetats und die Marketingmittel sollen auf 1 Prozent begrenzt werden. Außerdem könnten ARD und ZDF für etwa hundert Millionen Euro Sportübertragungsrechte an private Wettbewerber verkaufen, erklärten die Mitglieder der Rundfunkkommission der Länder. Einsparungen wollen die Ministerpräsidenten auch dadurch erzielen, dass die Bundesländer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr veranlassen, eine flächendeckende DVB-T-Versorgung zu gewährleisten. Schließlich sollen ARD und ZDF ihre Einnahmebasis dadurch verbreitern, dass größere Hotels künftig für alle TV-Geräte nicht mehr die halbe, sondern die komplette Rundfunkgebühr entrichten müssen.

Eigentlich müsste der neue Gebühren-Staatsvertrag bereits zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Wegen der Neuwahl des Landtags in Sachsen aber ist eine rechtzeitige Verabschiedung inzwischen unmöglich. Deshalb, so erklärte Kurt Beck, habe man die eigentlich für ausreichend gehaltene Erhöhung von 79 Cent um 7 Cent aufgestockt, um den Ausfall der ersten drei Monate des Jahres auszugleichen.

Textfeld: Aktuelle Rundfunkgebühr                 	16,15 €
- davon Hörfunk:                                       5,32 €

Verwendung:
ARD:                                                      	11,41 €
(inkl. ARTE, PHOENIX, Kinderkanal, 3sat) 
ZDF:		  4,01 € 
(inkl. ARTE, PHOENIX, Kinderkanal, 3sat) 
DeutschlandRadio:		  0,40 €
Landesmedienanstalten:		  0,32 €
 

 

 

 

 

 


Ü ARD erwägt Gang nach Karlsruhe

Der ARD-Vorsitzende Jobst Plog verwies darauf, die von der Rundfunkkommission empfohlenen Sparziele für ARD und ZDF seien wenig durchdacht. „Fast alle Maßnahmen, die nach Auffassung der Ministerpräsidenten die Gebührenempfehlung reduzieren sollen, sind in ihrem Effekt zweifelhaft und zum Teil nicht umsetzbar“, kritisierte Plog und betonte, dass der Eingriff der Ministerpräsidenten in das Verfahren zur Gebührenfestsetzung nicht der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Staatsferne und politikfreie Gebührenfestsetzung entspreche. Über die Option einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will die ARD erst beraten, wenn alle Ministerpräsidenten den entsprechenden Staatsvertrag unterschrieben und alle Länderparlamente den Vertrag ratifiziert haben. In einer ARD-Pressemitteilung hieß es dazu: „Dabei wird die ARD mit Blick auf Inhalt und Begründung der Entscheidung insbesondere Wert darauf legen, dass der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Weg zur Festsetzung der Rundfunkgebühr nicht beschädigt wird. Das unabhängige Verfahren zur Gebührenanpassung zu sichern, ist für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung.“ Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnte sich allerdings über zwei oder drei Jahre erstrecken, in denen ARD und ZDF auf jegliche Gebührenanpassung verzichten müssten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ü Siehe auch folgende Artikel:

1 Rundfunkgebühren-Erhöhung um 1,07 Euro? (08.10.2003)

1 Streit um Rundfunkgebühren-Erhöhung (24.06.2003)

1 KEF will Gebühr um 1,09 Euro erhöhen (09.01.2004)

 

Ü  Der 14. KEF-Bericht steht bei der KEF als Download zur Verfügung und kann gratis als Drucksache angefordert werden.