Der Verband Privater Rundfunk
und Telekommunikation (VPRT) hat am 24. April eine Beschwerde bei der
Europäischen Kommission wegen der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF eingelegt.
Die privatwirtschaftlichen Rundfunkprogramme, so heißt es in der Begründung, seien benachteiligt, weil Online- und E-Commerce-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Unrecht aus den Rundfunkgebühren finanziert würden. „Wir haben bis zur Schmerzgrenze die politische Diskussion gesucht“, begründete VPRT-Präsident Jürgen Doetz die Beschwerde. Doetz hatte in den vergangenen zwei Jahren immer wieder darüber geklagt, ARD und ZDF würden mit einigen Online-Angeboten (u.a. durch den inzwischen eingestellten Online-Verkauf von Bioleks „Alfredissimo“-Koch-Utensilien) in den Bereich des E-Commerce vorstoßen (siehe auch Artikel Streit um Online-Offensive von ARD & ZDF). Auf Ablehnung stieß beim VPRT auch die Kooperation zwischen ZDF und T-Online. Unter der Adresse www.heute.t-online.de finden sich nämlich Inhalte, die das ZDF auch T-Online zur Verfügung stellt.
In seiner Beschwerde rekurriert
der VPRT auf die Einhaltung der so genannten Transparenzrichtlinie,
nach der öffentlich-rechtliche Unternehmen zwar kommerziell aktiv sein dürfen,
diese Bereiche aber klar von den gebührenfinanzierten trennen müssen. Da dies
nicht der Fall sei, so die VPRT-Argumentation, würden Rundfunkgebühren und Steuervergünstigungen
zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privat-kommerzieller Anbieter führen.
Darüber hinaus forderte Doetz, der zugleich Sat.1-Geschäftsführer ist, für die
nächste Gebührenperiode „eine Nullrunde“, um eine Verschärfung der „wirtschaftlichen
Schieflage“ angesichts der stark sinkenden TV-Werbeeinnahmen zu vermeiden. Ob
sich die Transparenzrichtlinie aber überhaupt auf das öffentlich-rechtliche
Rundfunksystem in Deutschland anwenden lässt, ist umstritten. ZDF-Intendant Markus
Schächter entgegnete zur Steuer-Problematik, das ZDF werde nach Maßgabe einer angenommenen Umsatzrendite von 16 Prozent
besteuert und damit so stark wie kein privates Medienunternehmen zur Kasse
gebeten.
Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag
erlaubt ARD und ZDF nur solche Online-Angebote, mit „vorwiegend
programmbezogenem Inhalt“. Was allerdings zum Programmbezug gehört, ist immer
wieder sehr unterschiedlich ausgelegt worden. Würde die EU-Kommission der
VPRT-Beschwerde folgen, könnte dies die Einleitung eines
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zur Folge haben. ARD
und ZDF reagierten gelassen auf die VPRT-Offensive. „Das ist im Prinzip eine olle Kamelle, die hier
aufgewärmt wird“ , sagte ZDF-Justiziar Eugen Eberle gegenüber der Financial Times: „Wir können nach unseren
Gesprächen in Brüssel nicht sehen, dass das deutsche Rundfunksystem dort
stärker in die Schusslinie geraten ist.“