TV-Tabus – abgedreht, doch nie gezeigt

Aus den „Giftschränken“ der TV-Programmanbieter...

 

 

Von Dr. Matthias Kurp, 10.02.2002

 
 

 

 

 

 

 

 


In deutschen TV-Archiven lagert so manche fertig abgedrehte Produktion, die nicht ausgestrahlt werden darf. Ein Streifzug durch die Giftschränke der TV-Programmanbieter...

 

Allein im Archiv des Westdeutschen Rundfunks lagern mehr als 4000 Filmkassetten, deren Inhalt nie gezeigt wurde oder nicht mehr ausgestrahlt werden darf. Nachdem Betroffene mit juristischen Konsequenzen drohten, musste so manches Material mit dem Siegel „Sperrvermerk“ oder „Verwendungsbeschränkung“ versehen werden. Der WDR ist kein Einzelfall. Während es sich meist nur um kurze O-Töne oder Sequenzen handelt, gibt es auch prominente Fälle, in denen deutsche TV-Programmanbieter Spielfilme oder Dokumentationen in ihren Archiv-Giftschränken horten, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Ü Was TV-Programmanbieter nicht zeigen dürfen...

Spektakulär waren zuletzt Fälle wie der des SAT.1-Filmes „Die Russenhure“, von dessen Ausstrahlung Kirchs Programmchef Fred Kogel vor zwei Jahren absah, nachdem ihn die Russenmafia offen mit Morddrohungen konfrontiert hatte. Das Bundeskriminalamt riet daraufhin von einer Ausstrahlung ab, SAT.1 musste etwa 3 Millionen Mark Produktionskosten abschreiben. Aber es gibt auch andere Fälle, nämlich die, bei denen fertige TV-Werke aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von dargestellten Personen, aus politischen oder moralischen Motiven nie zur Ausstrahlung kamen.

Ü Die prominentesten Fälle

Der Frankfurter Medienjournalist Volker Lilienthal hat bereits 1994 einige dieser Fälle in Beiträgen für VOX und das WDR Fernsehen dokumentiert. Hier einige der von ihm recherchierten bemerkenswertesten Fälle „im Spannungsfeld von Tabu und Toleranz“:

 

Ø      1970 setzte der Südwestfunk den Film „Bambule“ über Probleme der Fürsorgeerziehung aufsässiger Jugendlicher ab, weil das Drehbuch von Ulrike Meinhof stammte. Zehn Tage vor der geplanten Ausstrahlung hatte die Journalistin an der Gefängnisbefreiung Andreas Baaders teilgenommen und war damit ins terroristische Lager gewechselt. Obwohl der Film (Regie: Eberhard Itzenplitz) nichts mit Terrorismus zu tun hatte, wurde er erst am 24. Mai 1994 genau 24 Jahre nach seiner Fertigstellung ausgestrahlt.

 

Ø      1972 wollte das ZDF das Dokumentarspiel „Der Soldatenmord von Lebach“ zeigen. Dabei handelte es sich um eine Rekonstruktion eines Falles, der 1969 Schlagzeilen gemacht hatte. Junge Männer hatten ein Bundeswehr-Depot überfallen und vier schlafende Soldaten getötet. Ein wegen Beihilfe verurteilter Mittäter erwirkte am 5. Juni 1973 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Ausstrahlung des ZDF-Dokumentarspieles untersagte. Angesichts der Resozialisierungschancen der Täter hielten die Richter die „Persönlichkeitsrechte ernsthaft beeinträchtigt“, wenn der Fall noch einmal in die Öffentlichkeit gelangen würde. Lilienthal hat den Fall inzwischen ausführlich untersucht und in seinem soeben erschienenen Buch Sendefertig abgesetzt dokumentiert.

 

Ø      1983 mischte bei Radio Bremen die TV-Redaktion „Buten & Binnen“ vor dem Hintergrund des amerikanischen Films „The Day After“ Fiktion und Wirklichkeit der Nachrüstung zu einer fingierten Magazinsendung. Als die Macher bei der Abnahme am 22. Dezember 1983 realisierten, welch bedrückend authentisch wirkendes Werk ihnen gelungen war, setzte die Redaktion in Abstimmung mit dem damaligen RB-Fernsehdirektor Hans-Werner Conrad das Doku-Drama kurzfristig ab.

 

Ø      1990 verzichteten alle Anstalten der ARD mit Ausnahme des Westdeutschen Rundfunks auf die Ausstrahlung einer Folge ihrer Serie „Der Fahnder“. In der Episode „Baal“ (Regie: Dominik Graf) schlägt ein Polizist als eine Art vorbeugenden Selbstschutz einen Kriminellen zusammen, was die Mehrzahl der ARD-Programmchefs für nicht tolerierbar hielt.

 

Ø      1996 versuchte sich auch SAT.1 am „Fall Lebach“. Doch der von Ex-XY-Fahnder Eduard Zimmermann produzierte Film musste trotz anonymisierter Figuren nicht aus dem Programm gestrichen werden. Nachdem diesmal einer der beiden Haupttäter geklagt hatte, stellte das Bundesverfassungsgericht allerdings 1999 dessen Persönlichkeitsrechte ausdrücklich nicht über die Freiheit der Medien, weil Handlungsort und -akteure ausreichend verändert worden waren. SAT.1 hätte den Film also zeigen können, hat ihn aber bis heute nicht wieder aus dem Archiv geholt. Über die Gründe dafür kann nur spekuliert werden.

Ü Im Spannungsfeld von Quote, Gesetz und Moral

Die beschriebenen Beispiele stellen nur eine Auswahl dar. Zu den nie ausgestrahlten TV-Produktionen zählen auch die Folge „Reine Routine“ der SAT.1-Krimireihe „Die Unbestechliche“ (1998) oder eine Folge des WDR-Personality-Talks „Zimmer frei“ mit Cherno Jobatey (ebenfalls 1998). In allen geschilderten Fällen geht es um die Verletzung von Tabus oder Persönlichkeitsrechten, um Verstöße gegen das Rechtsempfinden oder um eine gefährliche Mischung aus Fiktion und Realität. In einigen Fällen haben sich Programmmacher – für die heutige Zeit ungewöhnlich – sogar freiwillig dazu entschieden, dass nicht alles gezeigt werden soll, was gezeigt werden kann.

Ü Siehe auch die folgende Buch-Rezension.

 

 

&  Buch-Rezension:

Volker Lilienthal:  Senderfertig abgesetzt.

                                           ZDF, SAT.1 und der Soldatenmord von Lebach.

Bereits Mitte der 90-er Jahre dokumentierte der Frankfurter Journalist Volker Lilienthal für Vox und das WDR Fernsehen Fälle, in denen aus politischen oder rechtlichen Gründen Fernsehproduktionen ungesendet in den Archiven von TV-Programmanbietern verschwanden. Über den spektakulärsten Fall, den „Fall Lebach“, hat Lilienthal jetzt auch ein Buch geschrieben.

Die Lebach-Affäre sorgte zuletzt im Dezember 1996 für Schlagzeilen. Als SAT.1 damals zum Auftakt einer neuen Reihe („Verbrechen, die Geschichte machen“) die Folge „Der Fall Lebach“ ausstrahlen wollte, musste der Sender darauf kurzfristig „aus rechtlichen Gründen“ verzichten. Doch das war nicht das erste Mal, dass ein TV-Projekt über den so genannten Soldatenmord von Lebach an rechtlichen Hürden scheiterte. Für weitaus größeren Wirbel hatte ein ähnliches Vorhaben bereits 1972/73 beim ZDF gesorgt. Damals bremste das Bundesverfassungsgericht mit dem so genannten Lebach-Urteil ein Dokumentarspiel, das einen 1969 verübten vierfachen Soldatenmord und seine Hintergründe beleuchten sollte.

Zunächst zum historischen Fall: Im Januar 1969 hatten zwei Täter das Bundeswehr-Munitionsdepot im saarländischen Lebach überfallen, um an Waffen zu gelangen, mit deren Hilfe später Menschen entführt und deren wohlhabende Verwandte zur Zahlung hoher Geldsummen erpresst werden sollten. Dabei wurden vier Soldaten erschossen und einer schwer verletzt. Wenige Monate später konnte die Polizei die beiden Täter und einen Komplizen verhaften. Alle drei stammten aus der Pfalz, waren zwischen zwanzig und dreißig Jahre als und galten als homosexuell. Vor Gericht gaben sie an, sich von der Gesellschaft ausgegrenzt gefühlt zu haben. Mit dem erpressten Geld, so ihr Traum, wollten sie sich auf einer Südsee-Insel ein neues Leben aufbauen. Die beiden Haupttäter wurden schließlich zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt, der Komplize musste für seine Tat bis 1973 im Gefängnis büßen.

Zum umstrittenen Medienthema wurde der „Fall Lebach“ aber erst, als sich das ZDF entschloss, aus der historischen Vorlage ein Dokumentarspiel zu machen. Das im Februar 1972 fertig gestellte Werk (190 Minuten, 2 Teile) sollte vier Monate später ausgestrahlt werden. Doch dazu kam es nicht. Grund war eine Unterlassungsklage des kurz vor der Freilassung stehenden Komplizen der beiden Haupttäter. Der Mann argumentierte, er stehe kurz vor der Entlassung und eine Ausstrahlung des Dokumentarspieles gefährde seine Resozialisierung. Nachdem zunächst sowohl das Landgericht Mainz als auch im Oktober 1972 das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt hatten, rief der Betroffene das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an, das schließlich am 5. Juni 1973 eine Ausstrahlung des ZDF-Filmes untersagte, weil der zuständige Senat den Persönlichkeitsschutz des „Beschwerdeführers“ über das Grundrecht auf Informationsfreiheit stellte.

Lilienthal geht in seinem Buch den Fragen nach, warum das ZDF den Film nicht nach dem positiven Koblenzer OLG-Urteil (noch vor der negativen BVerfG-Entscheidung) ausstrahlte, warum das ZDF auch später keine modifizierte Version des Dokumentarspieles zeigte und warum schließlich der Fall Lebach zum TV-Tabu wurde. Bei seinen Recherchen stieß der Medienfachjournalist unter anderem auf den im Koblenzer Bundesarchiv verwalteten Nachlass von Jürgen Neven-du Mont. Der 1979 gestorbene Filmemacher war Autor des Lebach-Projektes und ab 1971 Leiter der ZDF-Hauptabteilung für Dokumentarspiele. In Neven-du Monts Nachlass, aber auch in ZDF-Sitzungsprotokollen fand Lilienthal Puzzlestücke, mit deren Hilfe er zu rekonstruieren versucht, warum der Sender sein Dokumentarspiel bis heute gut gesichert in den Archivschrank legte.

Nüchtern dokumentarisch widmet sich die Beschreibung im Buch zunächst der Stimmungslage in den frühen 70-er Jahren. Lilienthal erinnert an das Baader-Meinhof-Trauma, an das Tabu Homosexualität und an die dem Parteinproporz gehorchenden ZDF-Gründungsstrukturen. Bei der Suche nach dem Motor für öffentliche Forderungen, das Dokumentarspiel abzusetzen, wurde der Buchautor und Redakteur von epd Medien rasch im eigenen Haus fündig. Schließlich war es vor allem der ehemalige Leiter von epd/Kirche und Rundfunk, Friedrich Wilhelm Hymmen, der den ehemaligen ZDF-Intendanten Karl Holzamer mit seinen Artikeln immer wieder dazu aufgefordert hatte, den Fall Lebach nicht als TV-Stoff zu verwenden. Kurz vor seinem Tod 1995 schilderte Hymmen im Gespräch mit Lilienthal, wie es dazu gekommen war. Ein Hilferuf der Eltern des verurteilten und kurz vor seiner Freilassung stehenden Komplizen habe Hymmen demnach dazu veranlasst, öffentlich gegen die „Fernsehausbeutung des Elends der anderen“ (Artikelüberschrift) zu plädieren.

Während der Dokumentarspiel-Autor Jürgen Neven-du Mont stets jede Sensationshascherei von sich wies, ergreift Lilienthal, der – anders als Hymmen – zu den wenigen gehört, die den umstrittenen ZDF-Film je sehen durften, an dieser Stelle Partei und zweifelt die rein dokumentarische Intention des ZDF und seiner Filmemacher an. Zugleich aber kritisiert Lilienthal Hymmens Hang, „Fernsehdirektor zu spielen“ und „einzugreifen in das Räderwerk der Bildmaschinerie Fernsehen“.

Die Kritik von epd/Kirche und Rundfunk aber war nicht der einzige Grund, warum das ZDF nach dem positiven OLG-Urteil freiwillig ein Jahr lang auf ein BVerfG-Signal aus Karlsruhe wartete, statt mit der Ausstrahlung Fakten zu schaffen. In Lilienthals Buch lassen sich Belege finden, die dafür sprechen, dass konservative Kreise in den ZDF-Aufsichtsgremien befürchteten, der Film stelle eine gesellschaftspolitische Provokation dar. Vor allem die Thematisierung von Homosexualität und der Beleg für mangelnde Sicherheitsvorkehrungen der Bundeswehr-Depots sorgten für Unruhe im Fernsehrat und kamen sogar bei einer Bundestagsdebatte zur Sprache.

Bis Juni 1972 ließ Intendant Holzamer in das fertig geschnittene Dokumentarspiel zunächst einige Ergänzungen einfügen – u.a. den Kommentar eines Bundeswehr-Generals. Schließlich traute sich der CDU-Intendant aber trotzdem nicht, den Film ins Programm zu heben. Ob und inwiefern die inkriminierten Inhalte tatsächlich einen berechtigten Anlass zur Besorgnis darstellen, erwähnt Lilienthal leider nicht ausführlich. Schade, schließlich gehört er zu den wenigen externen Journalisten, die den ZDF-Film je sehen durften.

Mit dem so genannten Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Juni 1973 wurde schließlich dem Persönlichkeitsrecht endgültig Vorrang vor Presse- bzw. Informationsfreiheit eingeräumt. In der Urteilsbegründung heißt es, „dass die Ausstrahlung einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Beschwerdeführers“ bedeuten würde. Das etwa 1,2 Mio. Mark teure Dokumentarspiel verschwand daraufhin auf Nimmerwiedersehen im „Giftschrank“ und der ehemalige Dokumentarspiel-Chef Neven-du Mont auf einer geringer dotierten Position im ZDF. Die radikale Reaktion verwundert um so mehr, findet Lilienthal, als sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur auf eine einstweilige Verfügung bezog und ein Hauptsacheverfahren aufgrund fehlender ZDF-Gegenwehr nie zustande kam.

Lilienthal fragt in diesem Zusammenhang zu Recht, warum der Film nie so umgeschnitten wurde, dass alle auf den Kläger hinweisenden Elemente entfernt oder verfremdet wurden. Die Antwort des ehemaligen ZDF-Justiziars Ernst W. Fuhr darauf klingt wenig plausibel: Verschiedene Stellen des Lebach-Urteils wiesen daraufhin, dass der Film auch eine Resozialisierung der anderen beiden Täter bedrohe. Diese Argumentation hält Lilienthal angesichts der hohen Freiheitsstrafen der beiden Haupttäter (fünfmal lebenslänglich) für wenig überzeugend und kommentiert: „Fuhrs selbstrestriktive Auslegung mag unter dem Druck der damaligen Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht psychologisch verständlich gewesen sein, Gültigkeit für alle Zeit aber kann sie nicht beanspruchen.“

Problematisch an Neven-du Monts Verfilmung war, so ist dem im Buch-Anhang abgedruckten BVerfG-Urteil zu entnehmen, vor allem die dokumentarische statt fiktionale Nähe zum tatsächlich Geschehenen. Dass der Fall Lebach im ZDF-Archiv statt erneut auf dem Schneidetisch landete, so kann Lilienthal mit zahlreichen Dokumenten nachweisen, lag vor allem am politischen Druck der CDU. Eine der Schlüsselfiguren war dabei kein geringerer als der damalige rheinland-pfälzischen Ministerpräsident und spätere Bundeskanzler Helmut Kohl.

Im zweiten Hauptteil seines Buches schildert Lilienthal, wie es kam, dass auch SAT.1 seine Version des Falles Lebach nicht wie geplant am 4. Dezember 1996 zeigen konnte. Damals hatte zunächst einer der beiden Haupttäter, der noch immer in der JVA Saarbrücken inhaftiert ist, basierend auf dem BVerfG-Entscheid von 1973 vor dem Landgericht Mainz geltend gemacht, auch er sehe seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Landgericht verhängte daraufhin ein Sendeverbot, doch SAT.1 siegte wenige Monate später vor dem Bundesverfassungsgericht. Wegen bereits vollzogener Reintegration bzw. der lebenslangen Haft der Täter sahen die Richter Resozialisierungsinteressen nicht berührt. Weil in der SAT.1-Fassung außerdem alle wesentlichen Täter- und Ortsnamen verändert worden waren, bewertete der erste BVerfG-Senat am 25. November 1999 das Grundrecht des Art. 5 Grundgesetz höher als die Persönlichkeitsrechte der Täter. Warum SAT.1 den Film dennoch nie gesendet hat, konnte Lilienthal nicht ergründen.

Alles in allem ist Volker Lilienthals Buch eine nüchterne Rekonstruktion und kritische Analyse der Lebach-Affäre. Die Materie ist kompliziert, manchmal gar komplex. Um so mehr zwang sich der Autor bei seiner Präsentation der zahlreichen Details zur Sachlichkeit. Der besondere Wert des Buches liegt in der akribischen Aufdeckung von parteipolitischen Pressionen auf die ZDF-Programmverantwortlichen und in der Aufarbeitung eines wegweisenden Urteils deutscher Rundfunkgeschichte.

In seiner kritischen Rückschau auf das Urteil von 1973 nimmt Lilienthal nur vorsichtig, aber kritisch Stellung zur Art, in der das Bundesverfassungsgericht den Persönlichkeitsrechten einen höheren Wert einräumte als dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dass vom höchsten deutschen Gericht 1999 viele der 26 Jahre zuvor gefällten Werturteile in Bezug auf die Güterabwägung zwischen dem Schutz persönlicher Rechte und der Pressefreiheit revidiert wurden, wertet Lilienthal als längst überfällige Korrektur: „Das „Lebach-Urteil“, überstrapaziert und missverstanden, führte zu einem fatalen Tabu, zu einem generellen Bilderverbot (...). An die Opfer durfte erinnert werden, nicht aber an die Täter oder auch nur an die Umstände der Tat.“

Die knapp hundert Seiten umfassende Auseinandersetzung mit der TV-Chronik „Lebach und die Folgen“ (Klappentext) wird durch die komplett abgedruckten Bundesverfassungsgerichturteile von 1973 und 1999 ergänzt sowie durch das Urteil des Mainzer Landgerichtes gegen SAT.1 von 1997, das später kassiert wurde.

 

& Volker Lilienthal:

Senderfertig abgesetzt. ZDF, SAT.1 und der Soldatenmord von Lebach.

          Berlin 2001. Vistas Verlag (147 Seiten, 17 Euro).

 

Diese Kritik ist in der Funkkorrespondenz 6-7/2002 erschienen (S. 21-23).